Unsere Schulordnung
1. Wir Lehrerinnen und Lehrer ...
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bemühen uns um ein gutes Unterrichtsklima und ein positives Verhältnis zwischen Eltern, Schülerinnen/Schülern und Lehrerinnen/Lehrern.
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wir haben ein offenes Ohr für die Probleme unserer Schülerinnen und Schüler.
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wir bemühen uns, einen zeitgemäßen, interessanten Unterricht zu gestalten. Wir versuchen, Schülerinnen/Schüler mit Lernschwierigkeiten besonders zu unterstützen.
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informieren die bei stark nachlassendem Lernerfolg.
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setzen uns bei besorgniserregenden Verhaltensveränderungen oder Erziehungsschwierigkeiten der Schülerinnen/Schüler umgehend mit den Erziehungsberechtigten in Verbindung.
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stehen unseren Schülerinnen/Schülern in den Berufspraktischen Tagen bei.
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kontrollieren die Anwesenheit der Schülerinnen/Schüler und nehmen bei unentschuldigtem Fernbleiben Kontakt mit den Eltern auf.
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bemühen uns Änderungen im Schulbetrieb (Stundenentfall, Lehrausgänge etc) rechtzeitig bekanntzugeben.
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kontrollieren die Schülerinnen/Schüler hinsichtlich der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. Der Konsum von Alkohol, Nikotin, Nikotinbeutel, E-Shishas, Tabak und verwandten Erzeugnissen ist in der Schule, am Schulgelände und auf Schulveranstaltungen verboten.
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unterstützen unsere Schülerinnen/Schüler bei der Lehrplatzsuche.
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sind an der Sicherheit aller interessiert und nehmen Gegenstände (Messer, Feuerwerkskörper etc...), die die Sicherheit gefährden.
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sind daran interessiert, dass sich alle Schülerinnen/Schüler an der Schule wohl fühlen. Ausgrenzungen, Mobbing etc. lassen wir nicht zu.
2. Wir Erziehungsberechtigte ...
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unterstützen die Schulgemeinschaft, indem wir Kontakt zur Schule halten.
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versuchen anfallende Probleme im persönlichen Gespräch zu klären.
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rufen bei Erkrankung oder bei sonstiger Verhinderung schon am ersten Tag in der Schule an (Tel.: 03339/25151). Während der Berufspraktischen Tage/Wochen verständigen wir zusätzlich umgehend den jeweiligen Betrieb.
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kontrollieren von Zeit zu Zeit die Schultaschen, die Infomappe und Hausübungshefter unserer Töchter/Söhne und sehen auch zeitweise auf Google Classroom, um sich über das Unterrichtsgeschehen zu informieren.
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schicken unsere Töchter/Söhne angemessen gekleidet in die Schule und in die Praxis.
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sind an der Einhaltung des Jugend-schutzgesetzes interessiert: generell sind Alkohol, Nikotin, Nikotinbeutel, E-Shishas, Tabak und verwandte Erzeugnisse in der Schule, am Schulgelände und auf Schulveranstaltungen verboten!
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versuchen unsere Töchter/Söhne von der Notwendigkeit einer gesunden Ernährung zu überzeugen. Wir erinnern sie von Zeit zu Zeit daran, dass Cola, Red Bull, Schokoladen, Chips… die Leistungsfähigkeit nicht steigern.
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sind für die Erziehung unserer Töchter/Söhne hauptverantwortlich, nicht die Schule.
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unterstützen unsere Töchter/Söhne beim Finden einer Lehrstelle, sowie bei der Kontaktaufnahme mit Schnupperbetrieben.
3. Wir Schülerinnen und Schüler ...
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zeichnen uns durch höfliches Benehmen und korrektes Auftreten aus
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kleiden uns bei Exkursionen, Firmenbesuchen und Schulveranstaltungen dem Anlass entsprechend (keine Jogginghosen und unangemessene Aufschriften!)
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sind verantwortlich, dass bei unserem Fernbleiben die Schule (03339/25151) bzw. der Betrieb am 1. Tag des Fernbleibens verständigt werden
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lassen schulfremde Personen nur unter Absprache mit einer Lehrperson ins Schulgebäude und verlassen das Schulgebäude nur, wenn eine Lehrperson zustimmt.
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halten das Jugendschutzgesetz ein. Das betrifft insbesondere §18. Der Besitz und Konsum von Alkohol, Drogen, Nikotin, Nikotinbeutel, E-Shishas, Tabak und verwandten Erzeugnissen ist verboten.
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kommen pünktlich zum Unterricht um 07.40 Uhr. Ab 07.25 Uhr dürfen wir die Schule betreten. Davor steht uns der Fahrschülerraum als Wartemöglichkeit in der MS zur Verfügung.
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betreten die Schule mit sorgfältig geputzten Schuhen und verstauen Jacke und Schuhe im Spind. Wir betreten die Klassenräume nur mit Hausschuhen.
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hängen die Spindschlüssel am Ende des Tages wieder an die Schlüsselwand.
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nehmen regelmäßig am Unterricht teil. Wir arbeiten ohne zu stören mit und erledigen uns übertragene Aufgaben (dazu gehören auch Hausübungen) gewissenhaft.
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gehen mit allen Lehr- und Lernmitteln sorgsam um, bei mutwilligem Zerstören von Schuleigentum ist für Ersatz verpflichtend selbstständig zu sorgen bzw. die Reparatur zu bezahlen.
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nehmen Sportgewand nach jeder Sporteinheit mit nach Hause und waschen es.
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essen nicht während des Unterrichts und kauen auch keinen Kaugummi.
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entsorgen den Müll in den entsprechenden Behältern
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öffnen die großen Fenster und die obere Fensterreihe nur mit Zustimmung einer Lehrperson.
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benutzen den Kühlschrank nur in den Pausen, nicht während dem Unterricht.
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dürfen in der großen Pause auch den Pausenhof, die draußengelegene Sportanlage sowie die Sportgeräte, welche die Schule zur Verfügung stellt, benutzen. Dabei ist auf sorgsamen und verantwortungsbewussten Umgang mit sich selbst, Mitschüler/-innen und Sportutensilien zu achten. Die Sportutensilien sind selbstständig an den dafür vorgesehenen Platz am Ende der Pause zu räumen.
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stellen am Ende des Unterrichts die Sessel auf die Tische, schließen die Fenster, ziehen die Vorhänge gleich, bringen die Glasflaschen zurück und heben den eigenen Müll auf und entsorgen diesen. Wir halten die Regalfächer in der Klasse sowie unsere Bankfächer ordentlich.
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haben unsere Handys während dem Unterricht lautlos in der Schultasche.
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verwenden die interaktiven Tafeln und PCs in den Klassenräumen nur mit Erlaubnis von Lehrpersonen.
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betreten die Räumlichkeiten der MS nur mit Erlaubnis einer Lehrperson